Schafstall I Umnutzung zu Wohnhaus – Kulturlandschaft prägendes Gebäude

Bauherr: privat
Beauftragung: LPH 1-8
Projektpartner:
Fertigstellung: 2018

Der ehemals als Schafstall genutzte Flügel eines frei in der Landschaft gelegenen Vierkanthofes soll zu einer Wohnung für die Eigentümer ausgebaut werden. Es gelingt, die Hofanlage in den offiziellen Stauts eines die Kulturlandschaft prägenden Gebäudes gem. §35 Abs.4 Ziffer 4 BauGB zu versetzen. Damit ist der Weg frei für einen besonders hinsichtlich der äußeren Gestalt behutsamen Umbau der alten Anlage.
Dieser planungsrechtliche Weg ist in manchen Fällen eine gute Alternative zur Unterschutzstellung als Denkmal. Die gestalterischen Freiheiten und Nutzungsmöglichkeiten bleiben stärker erhalten, können anderseits aber nicht steuerlich so attraktiv geltend gemacht werden.